Alles über Fördersätze, Einkommensgrenzen und die richtige Antragstellung – nach der Reform vom Juli 2026
Das KfW-Programm 458 (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen, kurz BEG EM) finanziert den Einbau klimafreundlicher Heizsysteme. Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseheizungen und Wärmepumpen-Hybridgeräte sind förderfähig.
Die Grundförderung für eine Wärmepumpe beträgt 30 %. Dazu kommen für Selbstnutzer:
Die maximale Förderquote beträgt 80 %. Diesen Höchstsatz erreichen selbstnutzende Haushalte mit dem höchsten Einkommensbonus, also bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit minderjährigem Kind bis 40.000 €). Liegt das Einkommen darüber, sind bis zu 70 % möglich. Gefördert werden Kosten bis 28.000 € für die erste Wohneinheit – der Höchstzuschuss liegt damit bei 22.400 €. Bei Zwei- und Mehrfamilienhäusern kommen für weitere Wohneinheiten jeweils bis zu 15.000 € förderfähige Kosten dazu (dort mit 30 % Grundförderung).
Alle drei mit alter Ölheizung, selbst genutzt:
Ehrlich gesagt: Der Höchstsatz von 80 % ist der Ausnahmefall. Die meisten Eigenheimbesitzer landen zwischen 46 und 70 %. Welcher Satz für Sie gilt, rechnet Ihnen unser Fördercheck in zwei Minuten aus.
Der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um weitere vier Prozentpunkte. Wer den Antrag jetzt stellt, sichert sich den aktuellen Satz.
Der Antrag wird vor Baubeginn über das KfW-Portal gestellt. Wir übernehmen die komplette Antragstellung für Sie. Sie müssen nichts tun außer unterschreiben.
Die Förderquote lässt sich nicht mit dem KfW 270 Kredit kombinieren, aber der Kredit kann den verbleibenden Eigenanteil finanzieren. Wir beraten Sie, welche Kombination für Ihre Situation sinnvoll ist.
Wir beantworten Ihre Fragen persönlich. Kostenlos, unverbindlich, ohne Callcenter.
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